Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.